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Ist eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Kampfhund Pflicht?

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Es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.


Allerdings gehören Kampfhunde zu den gefährlichen Rassen (Listenhunde) und der Abschluss einer Versicherung gestaltet sich etwas schwieriger.

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Einige Versicherungen schließen ungern eine Haftpflichtversicherung für Hunde ab, die mit einer besonderen Erlaubnis gehalten werden dürfen. Dennoch ist eine finanzielle Absicherung absolut empfehlenswert, denn ansonsten muss der Halter das finanzielle Risiko alleine tragen.

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Was deckt eine Hundehaftpflichtversicherung ab?

  • Sach- und Personenschäden
  • Daraus entstandene Vermögensschäden
  • Sonderleistungen vereinbaren
  • Mietsachschutz
  • Urlaubsschutz

Die Sonderleistungen müssen mit der jeweiligen Versicherung vereinbart und festgelegt werden. Es gibt sogenannte Rasselisten von Hunden, die rassebedingt als Gefährlich (Kampfhund) angesehen werden. Hunde, die auf dieser Liste erfasst werden, bezeichnet man als Listenhunde. Für diese Hunde gelten Einschränkungen bei der Haltung, die von dem jeweiligen Bundesland oder Land abhängig sind.


In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde bereits Pflicht:

  • Niedersachsen
  • Hamburg
  • Berlin Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Es sollten sich also vor Anschaffung eines Kampfhundes Gedanken gemacht werden, ob diese Rasse im eigenen Bundesland eine Hundehaftpflichtversicherung als Pflicht voraussetzt. Die Tendenz ist steigend, dass die Hundehaftpflichtversicherung generell zur Pflicht wird.


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