Bürsten und Kämmen von Hunden
16. Oktober 2018Beinslalom mit Hunden
16. Oktober 2018Blindenführhunde
Speziell ausgebildete Assistenzhunde.
Das sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die stark sehbehinderten und/oder blinden Menschen eine Orientierung in gewohnter und fremder Umgebung gewährleisten sollen.
Nach § 33 SGB V gelten diese als Hilfsmittel.
Einen solchen Blindenführhund erkennt man an seinem weißen Führgeschirr. Das ist ein Verkehrsschutzzeichen nach § 2 Absatz 2 FeV, welches alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet.
In Deutschland besitzen etwa 1 bis 2 Prozent der Blinden einen Blindenführhund. Sie ermöglichen ihrem Herrchen individuelle Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit. Dadurch nehmen die Menschen mehr Anteil am gesellschaftlichen Leben.
Was macht ein Blindenführhund?
- Sucht auf Anweisung Türen, Treppen, Zeprastreifen
- Telefonzellen, Briefkästen und freie Sitzplätze z.B. Bus etc.
- Führt sicher durch Orte
- Erkennt jegliche Art von Hindernissen
- Ausweichen von parkenden Autos
- Erkennt Bodenhindernisse wie Schlaglöcher, Pfützen etc.
Ein Blindenführhund beherrscht ca. 76 Hörzeichen und ist in der Lage auch Befehle zu verweigern bei drohender Gefahr. Dies ist Bestandteil der Ausbildung des Hundes „Intelligenter Ungehorsam.“ Das wichtigste ist die soziale Bindung zwischen Mensch und Blindenführhund. Dieser Bindungsaufbau muss im ersten Jahr gelingen. Daher ist es sehr wichtig viel Zeit mit dem Hund zu verbringen und sich mit ihm zu beschäftigen.
Übrigens ist der Blindenhund von der Hundesteuer befreit.