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Leinenpflicht bei Hunden

In allen deutschen Bundesländern gelten für Hunde unterschiedliche Bestimmungen über die Leinenpflicht.


Diese Bestimmungen obliegen den Städten und Gemeinden. Bei Wegzug oder Urlaub in anderen Bundesländern sollte man sich also vorher unbedingt kundig machen.

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In vielen Bundesländern dürfen Hunde in öffentlichen Parks, Grünanlagen und in Wäldern nur angeleint geführt werden. In Berlin gibt es für die Hunde spezielle Hundeauslaufgebiete.

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In manchen Kommunen werden auch die Hundeleinen auf eine bestimmte Länge begrenzt. Verstöße hierzu gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Bundesland Bußgeld bei Verstoß Wald Jagdgebiet
Bayern bis 5.000 €
Baden-Württemberg 5.000 €
Brandenburg bis 10.000 € 5.000 €
Berlin min. 150 € 5.000 €
Bremen bis 5.000 € 5.000 €
Hamburg 500 – 600 € 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 7.500 €
Niedersachsen maximal 5.000 €
Nordrhein-Westfalen 5.000 €
Rheinland-Pfalz
Saarland 5.000 € wenn Brutzeit
Sachsen 5 – 1.000 € in Leipzig und Dresden
Sachsen-Anhalt 50 – 200 €
Schleswig-Holstein bis 10.000 € 5.000 €
Thüringen 25 – 300 €
Hessen 50-140€ evtl. Entziehung des Hundes bis 7500 € 5.000 €
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