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Listenhunde

Listenhunde sind Hunde, die als gefährliche Hunde angesehen werden.


Diese werden in Deutschland, Schweiz, Österreich und/oder Lichtenstein kategorisiert. Es gibt sogenannte Rasselisten von Hunden, die rassebedingt als Gefährlich (Kampfhund) angesehen werden.

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Von den Listen erfasste Hunde werden als Listenhund bezeichnet. Für diese Hunde gelten verschiedene von der Örtlichkeit abhängige Einschränkungen.

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Unterscheidung

  • Gefährliche Hunde
  • Hunde, deren Gefährlichkeit durch ein Wesenstest widerlegt werden kann

Besteht ein Hund den sogenannten Wesenstest nicht, kann das ein Haltungsverbot zur Folge haben. Der Gesetzgeber geht von der Gefährlichkeit aus, weil es bei den Rassen zu Vorfällen mit Menschen und Tieren kam.


Voraussetzung zur Haltung von Listenhunden

  • Volljährigkeit
  • Vorlage eines Führungszeugnisses/Pflicht zum Ablegen
  • Hundeführerschein
  • Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Chippflicht, Versicherungspflicht
  • Gebot der Unfruchtbarmachung
  • Pflicht zur Umzäunung des Anwesens

Vor Anschaffung eines Listenhundes sollte man sich bei seiner Kommune hinsichtlich der Steuersätze für diese Hunde erkundigen, denn diese sind wesentlich höher. Am besten man besorgt sich vorher von der Gemeinde die Hundesteuersatzung und informiert sich. Die Anmeldung des Listenhundes muss direkt nach der Anschaffung erfolgen.


Gelistete Hunde


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