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Der beste Freund am Arbeitsplatz: Hund im Büro – Möglichkeiten und Tipps
Das wichtigste ist, dass dein Arbeitgeber und deine Kollegen damit einverstanden sind, dass du deinen Vierbeiner mit ins Büro nimmst. Ein Hund im Office kann nämlich den Büroalltag verschönern und mit Sicherheit auch gute Laune verbreiten. Allerdings musst du dafür zuerst deinen Arbeitgeber überzeugen. Dafür kannst du eine ganze Reihe an Studien anführen, so z.B. auch vom Bundesverband Bürohund e.V., der dafür ungefähr 1.300 Arbeitnehmer in Deutschland nach ihren Erfahrungen mit den vierbeinigen Bürobegleitern befragte: Mehrheitlich stimmten ca. 90 % der Arbeitnehmer ab, dass diese den Büroalltag verschönern und verbessern.
Den eigenen Hund mit ins Büro zu nehmen, kann für viele Hundehalter erleichternd sein, sich aber auch problematisch gestalten. Denn es sind auf jeden Fall sämtliche Rahmenbedingungen zu beachten, d.h. es müssen die Rechte des Arbeitgebers und genauso die Interessen der Arbeitskollegen beachtet werden. Es ist vom Hundehalter zu akzeptieren, dass sich auch Kollegen mit einem anwesenden Hund unwohl fühlen können. Daher sollte sich im Vorfeld gut informiert werden.
Wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Diese besagt sehr eindeutig, dass gemäß dem Paragraph 106 der Gewerbeordnung das Weisungsrecht auf Seiten des Arbeitgebers liegt. Nur mit dessen Zustimmung und nach vorheriger Absprache ist dies möglich. Zusätzlich muss der Arbeitgeber allerdings auch noch den Grundsatz der Gleichbehandlung einhalten. Es wäre daher nicht rechtens, dem einen Mitarbeiter zu erlauben, seinen Hund mitzubringen und einem anderen nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Vierbeiner verhaltensunauffällig sind und keine Bedrohung von Kollegen darstellt.
Bürohund – auf was solltest du achten?
Nachdem das Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt, sollten nun nachfolgende Tipps hilfreich sein.
- Gute Kommunikation mit Kollegen(innen)
- Einen Hundeplatz im Büro herrichten
- Sauberkeit das A und O
- Vorab zu Hause den Aufenthalt im Büro vorbereiten
- Für genug Auslauf während der Bürozeit für den Hund sorgen
Es ist nicht nur wichtig mit seinem Chef zu sprechen, sondern vielmehr auch mit seinen Kollegen. Es wäre auch möglich, dass der eine Kollege Angst vor Hunden hat und/oder sogar allergisch auf die Vierbeiner reagiert. Daher ist eine gute Kommunikation wichtig, um eventuell im Vorfeld eine Lösung zu finden, die für jeden Beteiligten passt. Als nächstes richte einen Hundeplatz im Büro her. Ein Hundekorb oder eine Hundedecke incl. Spielzeug in der Nähe des Besitzers und schon fühlt sich der Vierbeiner wohl.
Dass der Hund im Büro sauber erscheint, ist wohl selbsterklärend. Selbst nach einer Gassi-Runde sollte immer ein Reinigungstuch oder eine Bürste für den Vierbeiner griffbereit parat stehen, damit dieser keinen Schmutz auf dem Teppichboden (oder Laminat) im Büro verteilen kann. Zudem gibt es auch Kollegen, die sich aufgrund von Gerüchen belästigt fühlen können. Handelt es sich um einen temperamentvollen Hund, der außerdem zum Bellen neigt, so sollte dies vorher abgestellt werden, damit sich niemand daran stören kann.
Nachdem die meisten Vierbeiner einen enormen Bewegungsdrang verspüren, sollten sie ihn ausgiebig ausleben können – ebensoals Bürohund. Daher ist es selbsterklärend, dass vor Arbeitsbeginn der Hund ausreichend Gassi geführt wird und auch in der Mittagspause der Vierbeiner nicht zu kurz kommt. Auf jeden Fall ist ein Hund im Büro eine Bereicherung und eine angenehme Abwechslung zum bisweilen tristen Büroalltag.
Positiv sei an dieser Stelle angemerkt, dass ein glücklicher Mitarbeiter, der z.B. seinen Hund mit ins Büro nehmen kann, seltener seinen Job wechselt. Es gibt sogar einen Bürohund-Index von 2020, der besagt, dass sogar die Krankmeldungen der Mitarbeiter, die ihren Hund mit ins Büro nehmen durften, zurückgegangen sind. Außerdem wird beim Streicheln eines Hundes das Kuschelhormon Oxytocin, welches nachweislich das Stresshormon Cortisol abbaut, freigesetzt. Letzteres beruht auf einer Studie der Virginia Commonwealth University. Außerdem muss der Vierbeiner in der Mittagspause an der frischen Luft bewegt werden, so dass es im Endeffekt auch der Gesundheit des Halters zuträglich ist.
Allerdings bestätigen auch Ausnahmen die Regel. Begleithunde (z.B. Blindenhunde) sind in jedem Fall bei der Arbeit zugelassen, da sie unerlässlich für den Halter zur Verrichtung der Arbeit sind. Neben der Zustimmung des Arbeitgebers und der Kollegen muss der Hund geimpft, versichert und natürlich gut verträglich mit Menschen oder anderen Vierbeinern sein. Manch Arbeitgeber kann auch einen sogenannten Hundeführerschein verlangen.
Falls mehrere Hunde im Büro zugegen sind, sollten diese vorher an einem neutralen Ort miteinander bekannt gemacht werden. Damit lässt sich ein Territorialverhalten vorbeugen. Sind die Vierbeiner nicht miteinander verträglich, so sollten sie räumlich getrennt sein.