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Hund bei der Gemeinde anmelden

Hunde-Anmeldung und Hundesteuer


Wofür zahlen Hundebesitzer eine Hundesteuer? Eine Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer, da diese einen besonderen Aufwand ausdrückt. Dafür entrichten Hundebesitzer an die jeweilige Gemeinde in der sie mit ihrem Hund leben einen festgelegten Hundesteuersatz. Ausnahmen bestätigen die Regel, d.h. gewerblich genutzte Hunde (z.B. Blindenführhunde usw.) sind von der Steuerpflicht befreit. Die jeweilige Gemeinde legt den zu zahlenden Steuersatz individuell nach dem Kommunalabgabengesetz fest.

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Höhe der Hundesteuer

Der Steuersatz richtet sich dabei prozentual nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.  Auch ob der Vierbeiner als sogenannter Listenhund (gefährlich eingestuft) geführt wird. Der Betrag kommt dabei allgemein der Gemeinde zugute. Auf die finanzielle Situation des Hundebesitzers wird dabei keine Rücksicht genommen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass jeder der sich einen Hund leisten kann auch befähigt ist, eine Hundesteuer zu entrichten.

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Der Hundewelpe sollte ab dem dritten Lebensmonat steuerlich erfasst sein. Normalerweise muss die Anmeldung innerhalb von 2 – 4 Wochen erfolgen. Die korrekte Leitlinie findest du auf der Homepage deiner Heimatstadt. Mittlerweile vermag die Anmeldung auch online mittels eines Formulars, per Fax oder telefonisch erfolgen. Immerhin ist die Anmeldung zur Hundesteuer kostenfrei.


Was benötigst du zur Anmeldung:

  • Name des Hundes
  • Vollständige Adresse und Namen des Hundebesitzers
  • Rasse und Alter des Hundes
  • Genaues Haltungsdatum
  • Evtl. Sachkundenachweis/Haltererlaubnis (Listenhund)
  • Bei Umzug Angabe des Vorbesitzers und Adresse

Nachdem der Hund gemeldet und registriert ist, erhältst du kostenfrei eine Identifikationsnummer. Diese ist nicht auf einen anderen Hund übertragbar. Die Hundesteuermarke kann jederzeit durch das Ordnungsamt kontrolliert werden und sollte daher immer im Freien mitgeführt werden. Hunde die von der Steuer befreit werden, erhalten ebenfalls eine Marke. Falls die Marke verloren geht, kann diese telefonisch oder schriftlich neu beantragt werden.

Bei Umzug, Besitzerwechsel oder stirbt dein geliebter Vierbeiner, so musst du dies der Gemeinde unverzüglich mitteilen. Werden dabei gewisse Fristen verpasst, so kann die Gemeinde noch bis zum Ende des Kalendermonats Steuer verlangen.


Was benötigst du für die Abmeldung/Ummeldung:

  • Deinen Personalausweis
  • Ablebensbescheinigung des Tierarztes (nur bei Tod des Hundes)
  • Letzte Meldebescheinigung von der Gemeinde
  • Hundesteuermarke
  • Abmeldeformular / Ummeldeformular



Die Hundesteuer beträgt im Schnitt zwischen 50 bis 150 Euro jährlich. Falls du darüber nachdenkst, die Hundesteuer zu umgehen, solltest du wissen, dass das Ordnungsamt Kontrollen durchführt. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.


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