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Steuerfreie Hunde

Wann sind Hunde Steuerbefreit oder Steuerbegünstigt?


Gibt es steuerfreie  Hunde oder Steuervergünstigungen für unsere geliebten Vierbeiner? Jeder Hundebesitzer sollte sich bereits vor der Anschaffung eines Hundes damit auseinandersetzen und bei der Kommune (wird unterschiedlich geregelt) diesen anmelden. Der Begriff Kommune kommt aus der Verwaltungssprache und bedeutet Stadt, Dorf, Ort oder Gemeinde. Im Groben sind die Bedingungen für die Befreiung der Hundesteuer überall ähnlich.

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Steuerfreie Hund für die eine komplette Befreiung der Hundesteuer gilt:


Für die Unterstützung von blinden Menschen oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität reicht die Einreichung des Schwerbehindertenausweises der betroffenen Person. Damit kann ein Assistenzhund oder Blindenführhund komplett von der Steuer befreit werden. Klappt es nicht mit einer kompletten Steuerbefreiung, so sind in einigen Kommunen Steuerermäßigungen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Vierbeiner spezielle Fähigkeiten zur Unterstützung seines Zweibeiners besitzen muss.

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Steuerermäßigung:


Die Ermäßigung beträgt ca. 30 bis 50 Prozent. Dies hängt von der jeweiligen Gemeinde (Kommune) ab. Lassen Sie sich die aktuelle Hundesteuersatzung Ihres Wohnortes von der Gemeinde zusenden. Darin finden Sie die aktuellen Bedingungen zur Ermäßigung in den dafür gültigen Paragraphen. Stellen Sie dann den Antrag mit der entsprechenden Begründung und fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechende Prüfungsurkunde des Hundes bei.


Unterlagen zur Steuerbefreiung oder Steuervergünstigung:

  • Antragsschreiben
  • Behindertenausweis/Schwerbehindertenausweis bzw. amtsärztl. Zeugnis
  • Einkommensnachweis der antragstellenden Person
  • Mietvertrag
  • Heizkostenhöhe
  • Evtl. Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfebescheid in Kopie

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Monatsbeginn eingereicht werden, damit die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat gilt. Die Gültigkeitsdauer umfasst ein Jahr. Die Anträge müssen jährlich neu gestellt werden. Bei Umzug muss das Prozedere sofort neu durchlaufen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der Ummeldung des Vierbeiners.


Das könnte auch hilfreich sein:

Hund bei der Gemeinde anmelden >

Hundesteuer >


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