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Als Kampfhund werden Hunde bezeichnet, die früher zu Hundekämpfen, aber auch zu anderen Kämpfen gezüchtet wurden.
In der Vergangenheit bezeichnete der Begriff Kampfhund keine bestimmte Rasse.
Später wurden speziell für den Tierkampf bestimmte Rassen mit Tierkampfneigung gezüchtet. In vielen Ländern sind mittlerweile Tierkämpfe verboten. Es ist aber auch bekannt, dass teilweise heimliche Hundekämpfe stattfinden.
Der Begriff Kampfhund wird seit dem Ende des 20. Jahrhunderts verwendet und resultiert aus den Erfahrungen mit Angriffen von Hunden auf Menschen oder anderen Tieren. Mit der Einführung von Rasselisten wurde der Begriff Kampfhund kategorisiert.
Wer sich einen Kampfhund anschaffen möchte, bedarf einer Erlaubnis nach Art. 37 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Antragstellers in Form eines Führungszeugnisses
- Volljährigkeit
- Berechtigtes Interesse
- Unterbringung in geeigneten Räumlichkeiten
- Bei Bedarf ein Hundeführerschein
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