Jeder Hundehalter kennt die Problematik, darf der Hund mit in das Einkaufszentrum oder in das Restaurant usw.
In vielen Geschäften ist die Mitnahme des Hundes schlichtweg verboten. Darauf weisen oft die Hinweisschilder „Hunde müssen draußen bleiben!“ hin.
Es ist deswegen ratsam sich vorher zu erkundigen, ob der Besuch in Begleitung des Hundes erlaubt ist.
Vor allem im Sommer sollte noch mehr darauf geachtet werden, denn ein Verbleib in der Hitze vor einem Einkaufszentrum oder noch das Belassen des Hundes in einem überhitzten Auto kann eine Tierquälerei zur Folge haben.
Viele Hundebesitzer haben auch Angst den Hund vor einem Einkaufscenter unbeobachtet angeleint zurückzulassen, da auch ein Diebstahl des Hundes befürchtet wird.
Plant man einen Urlaub oder Ausflug mit seinem Hund in Begleitung, sollte sich rechtzeitig bei der Gemeinde Vorort erkundigt werden, wo überall die Hundemitnahme erlaubt ist und wie. In Hotels und Ferienwohnungen darf ein Hund oft nicht alleine gelassen werden. Bei größeren Hunden ist es sinnvoll einen Maulkorb mitzunehmen.
In Einkaufscentern und Restaurants gilt oft das Hausrecht. Es gibt keine einheitlichen Regeln. Ein Inhaber kann selbst entscheiden, ob er die Mitnahme des Hundes in sein Geschäft duldet bzw. toleriert.
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