Leinenpflicht bei Hunden
2. November 2018Leckerlis für Hunde
5. November 2018Listenhunde
Listenhunde sind Hunde, die als gefährliche Hunde angesehen werden.
Diese werden in Deutschland, Schweiz, Österreich und/oder Lichtenstein kategorisiert. Es gibt sogenannte Rasselisten von Hunden, die rassebedingt als Gefährlich (Kampfhund) angesehen werden.
Von den Listen erfasste Hunde werden als Listenhund bezeichnet. Für diese Hunde gelten verschiedene von der Örtlichkeit abhängige Einschränkungen.
Unterscheidung
- Gefährliche Hunde
- Hunde, deren Gefährlichkeit durch ein Wesenstest widerlegt werden kann
Besteht ein Hund den sogenannten Wesenstest nicht, kann das ein Haltungsverbot zur Folge haben. Der Gesetzgeber geht von der Gefährlichkeit aus, weil es bei den Rassen zu Vorfällen mit Menschen und Tieren kam.
Voraussetzung zur Haltung von Listenhunden
- Volljährigkeit
- Vorlage eines Führungszeugnisses/Pflicht zum Ablegen
- Hundeführerschein
- Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Chippflicht, Versicherungspflicht
- Gebot der Unfruchtbarmachung
- Pflicht zur Umzäunung des Anwesens
Vor Anschaffung eines Listenhundes sollte man sich bei seiner Kommune hinsichtlich der Steuersätze für diese Hunde erkundigen, denn diese sind wesentlich höher. Am besten man besorgt sich vorher von der Gemeinde die Hundesteuersatzung und informiert sich. Die Anmeldung des Listenhundes muss direkt nach der Anschaffung erfolgen.
Gelistete Hunde
- Alano
- American Bulldog
- American Staffordshire Terrier
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Spanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Pressa Canario
- Perro de Preso Mallorquin
- Rottweiler
- Staffordhire Bullterrier
- Tosa Inu
Das könnte auch hilfreich sein:
Ein Sachkundenachweis für den Hund >
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Kampfhund Pflicht? >